Teilnahmebedingungen & Datenschutz der Tinti-Fotoaktion

Teilnehmer

Teilnehmen kann jeder Tinti-Fan (teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige Personen unter 18 Jahren können von ihren Eltern vertreten werden). Die Teilnahme an der Tinti-Fotoaktion erfolgt, indem du dein Lieblingsfoto mit Tinti hochlädst. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter der Tinti GmbH & Co. KG.

Bildrechte und personenbezogene Daten

Jedes eingegangene Foto muss vom Teilnehmenden selbst aufgenommen worden sein. Jeder Teilnehmende versichert, nur Fotos einzureichen, an welchen ihm/ihr sämtliche Rechte zustehen und die in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen sind. Alle Teilnehmenden gewährleisten, dass keine Schutzrechte, insbesondere keine Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden und sind mit der Abtretung jeglicher Bildrechte an die Tinti GmbH & Co. KG einverstanden.

Die hochgeladenen Bilddaten werden auf unbestimmte Zeit für die Gestaltung der Website www.tinti.eu verwendet. Der Teilnehmende erklärt sich des Weiteren damit einverstanden, dass die Tinti GmbH & Co. KG das zeitlich, örtlich und sachlich uneingeschränkte und unwiderrufliche Nutzungs- und Verwertungsrecht am eingesandten Bildmaterial hat. Die Tinti GmbH & Co. KG erhält somit das Recht, über das eingesandte Bildmaterial frei zu verfügen. Eine Vergütung wird nicht geschuldet. Die Tinti GmbH & Co. KG ist jederzeit berechtigt, die Teilnehmenden vom Wettbewerb auszuschließen oder unpassende Bilder zu löschen.

Nachdem das Foto auf der Website veröffentlicht wurde und nach Übergabe der Adressdaten, wird das Tinti-Geschenk verschickt. Adressdaten werden nur zum Versand des Tinti-Geschenks genutzt. Die im Rahmen dieser Aktion erhobenen Daten werden spätestens 30 Tage nach Ende der Fotoaktion gelöscht. Den Teilnehmenden stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu.

Eine Mehrfachteilnahme an dieser Aktion ist nicht möglich. Solltest du mehrere Fotos hochladen, erhältst du nur einmal die Tinti-Überraschungspost. Eine Umwandlung des Tinti-Geschenks in eine Barauszahlung ist nicht möglich.